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1291. August 1. Breslau.

Kal. Aug.

Joh., Cantor von Breslau und Official daselbst, urkundet, dass vor ihm die Gebr. Gron und Bogusso, Erbherren von Dobrassow (Dobrischau), in einem Zehntstreite mit dem Vincenzstifte sich dahin verglichen haben, dass sie von allen einst von Bauern bearbeiteten Ackerstücken in D. Zehnten nach Bauernweise von den Garben entrichten vornehmlich weil das gewöhnlich als "gonitfa" bezeichnete Recht (vgl. Görlich Vincenzst. 58 Anm. 2 u. Stenzel Bisth.-Urk. XVIII) von Alters her dem Stifte zusteht, während von den von ihnen selbst unter dem Pfluge gehaltenen Aeckern die Brüder den Zehnten nach der Freiheit des Ritterrechtes entrichten dürfen.

Z.: Rudolf und Gerwicus Vikare der Domk., Peter Diener des Ausstellers. Ausgef. durch Arnold Notar des Ausstellers.


Or. mit dem Siegel des Ausstellers Bresl. Staatsarchiv Vincenzst. 114. Daraus abgedr. bei Haeusler Urk. des F. Oels S. 131.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.